POSTINGS IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESCHÄFTSMÖGLICHKEIT — ZUSAMMENFASSUNG DER RICHTLINIE

Jetzt ist es für Modere und Social Marketer wichtiger als je zuvor, den Markenwerten von Modere wie Authentizität, Bescheidenheit und Einfühlsamkeit treu zu bleiben. Aus diesem Grund ist es Social Marketern nicht gestattet, unangemessene Angaben zum Einkommen oder Lifestyle zu machen. Modere möchte Ihre Bemühungen unterstützen, über die Modere-Geschäftsmöglichkeit in einer Weise Einträge vorzunehmen, die Ihrer Modere Social Marketer-Vereinbarung entspricht. Zu diesem Zweck gibt es im Abschnitt „Arbeitsdokumente“ in Ihrem Shifting Retail Back Office ein neues Dokument: Postings im Zusammenhang mit der Geschäftsmöglichkeit. Weitere Informationen und Anleitungen finden Sie auch in Artikel 4.31.1 der aktuellen, nachstehend verfügbaren Modere Europe-Richtlinien und Verfahren, in unserem Leitfaden Gängige Geschäftspraktiken und im Modere LIFE-Schulungsvideo „Ein Leitfaden für Aussagen“. Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an compliance@modere.eu.

Modere Europe Richtlinien und Verfahren

4.31.1 AUSSAGEN ZU EINKÜNFTEN
Bei allem Enthusiasmus bezüglich des Sponsorings potenzieller Social Marketer lassen sich manche Social Marketer gelegentlich dazu verleiten, bestimmte Aussagen zur Einkommenslage oder Ertragsversprechungen zu machen, um die inhärente Stärke des Netzwerk-Marketings zu beweisen. Dies ist kontraproduktiv, weil neue Social Marketer sehr schnell enttäuscht sein können, wenn sich die Ergebnisse bei ihnen nicht in demselben Maße oder nicht so schnell wie bei anderen einstellen. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Ländern Gesetze oder Verordnungen, die bestimmte Arten von Einkommensversprechungen und Empfehlungen von Personen, die im Netzwerk-Marketing arbeiten, einschränken oder gar verbieten. Daher dürfen Social Marketer keine Einkommensprognosen, Aussagen über Einkünfte oder Versprechungen machen bzw. ihr Modere-Einkommen oder das Einkommen eines anderen Modere Social Marketers offenlegen (dazu zählt auch das Vorlegen von Provisionsaufstellungen, Kopien von Aufstellungen, Kontoauszügen oder Steuerbescheiden).